Darf ich mein ESTA zu diesem Zweck nutzen?

Der Zweck Ihrer USA-Reise ist weder Urlaub noch ein Geschäftstermin, sondern z.B. ein Vorstellungsgespräch? Dann sind Sie auf dieser Seite ganz richtig. Wir haben Ihnen folgend ein paar Beispiele erläutert, für die ebenfalls ein ESTA als Einreisegenehmigung genutzt werden kann. Die dahinterstehenden Prinzipien können Sie auch auf Ihre individuelle Situation anwenden.

A) Digitale Nomaden

Als digitaler Nomade arbeiten Sie unabhängig von einem bestimmten Standort und können Ihrer Tätigkeit von jedem Ort gleichermaßen nachgehen oder müssen gar im Rahmen Ihrer Tätigkeit viel reisen.

Sie reisen also in die USA, um dort zu arbeiten. Im ESTA-Antrag wird jedoch gefragt: "Versuchen Sie gegenwärtig, Arbeit in den Vereinigten Staaten zu bekommen, oder waren Sie je zuvor ohne Erlaubnis der U.S. Regierung in den Vereinigten Staaten angestellt?"

Wider Erwarten können Sie diese Frage beruhigt mit Nein beantworten, solange Ihr Arbeitgeber kein US-amerikanisches Unternehmen ist. Sind Sie in einer europäischen Firma angestellt und reisen im Rahmen Ihrer Tätigkeit in die USA, stellt dies kein Problem dar. Es geht also in erster Linie darum, von wem Sie Ihr Gehalt beziehen.

Im Gegensatz dazu müssten Sie die Frage mit Ja beantworten, wenn Ihr Arbeitgeber in den USA gemeldet ist. In dem Fall dürften Sie das ESTA nicht nutzen und müssten ein Business-Visum beantragen.

B) Praktika und Au-Pair

Sollte der Grund der Einreise ein unbezahltes Praktikum oder ein Au-Pair sein, ist in diesem Fall auch ein Visum notwendig, auch wenn es eine unbezahlte Tätigkeit ist.

Mehr Information zum benötigtem Visum erhalten Sie hier.

C) Vorstellungsgespräch

Sie planen in die USA zu einem Vorstellungsgespräch zu reisen? "Verstoße ich nicht gegen das Arbeitsverbot nach ESTA?" In der Tat nicht. Ein Vorstellungsgespräch ist ein legitimer Grund, unter Nutzung des ESTA einzureisen.

Empfehlenswert ist es, zur Einreise eine Kopie der Einladung zu Ihrem Vorstellungsgespräch mitzunehmen, falls Sie nach Details gefragt werden. Erklären Sie einfach Ihre Absichten, erwähnen Sie ggf., dass Ihnen bekannt ist, dass Sie mit dem ESTA nicht arbeiten dürfen und Sie werden keine Probleme bei der Einreise haben.

Sollten Sie erfolgreich sein und die Stelle, auf die Sie sich beworben haben, erhalten, müssen Sie jedoch bedenken, dass Sie mit dem ESTA keiner Beschäftigung in den USA nachgehen dürfen.

Sie müssen sich also mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber abstimmen, wieder ausreisen, ein Arbeits-Visum beantragen und schließlich damit wieder einreisen.

D) Die Transitfrage

Die wohl häufigste gestellte Frage zu Reisen in bzw. durch die USA ist, ob man zum Transit an einem US-Flughafen auch eine Einreiseerlaubnis mittels ESTA benötigt. Die Antwort ist ganz klar: Ja.

Der Hintergrund ist ganz einfach. In den USA gibt es keine klassischen Transitzonen, wie Sie sie vielleicht kennen. Das heißt, wer in den USA landet, betritt zwangsläufig US-amerikanischen Boden und reist, gewollt oder nicht, ein. Damit ist eine Einreiseerlaubnis zwingend erforderlich.

Das gilt natürlich nicht, wenn Sie auf Ihrem Flug ohne Landung US-Luftraum durchqueren.

Für außerplanmäßige Landungen gibt es auch entsprechende Regelungen, darum kümmert sich dann Ihre Fluggesellschaft und Sie brauchen sich keine Sorgen machen.

E) Flug ausgefallen

Ihr Flug ist ausgefallen und Sie wissen nicht, ob Sie Ihr ESTA nun für den nächsten Flug nutzen können?

Das ESTA ist nach Beantragung für 2 Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, je nach dem was eher eintritt, gültig. In diesem Zeitraum kann es flexibel genutzt werden, auch für mehrere Reisen.

Für Ihren Rückflug sollten Sie jedoch einplanen, dass der Ausfall eines Flugs Sie nicht über die 90-Tage Grenze bringt. Länger dürfen Sie sich nicht am Stück, in den USA aufhalten.

Befinden Sie sich in der USA und sollte durch einen Flugausfall die Gültigkeit Ihres ESTA ablaufen, brauchen Sie kein neues ESTA beantragen. Wichtig ist ausschließlich die Gültigkeit am Tag der Einreise.