Einwanderungsbehörde der USA (USCIS) - Grundinformationen
Im offiziellen hat die Einwanderungsbehörde den Namen U.S. Citizenship and Immigration
Services. Dafür steht hierbei die Abkürzung USCIS.
Im Detail handelt es sich um die Auslandsbehörde, aber auch um die bereits erwähnte
Einwanderungsbehörde, in den Vereinigten Staaten. Diese wird durch das U.S. Department
of Homeland Security überwacht. Die Direktorin Ur Mendoza Jaddou befindet seit 3.
August 2021 im Dienst.
Aufgaben der USCIS
Die genaue Aufgabe der USCIS liegt darin, die Anträge eines längeren Aufenthalts in
den USA zu bearbeiten. Aber auch Formulare die sich um den Aufenthalt mit der
Green Card handeln. Genauso auch die einer
Arbeitserlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine längerfristige oder
kurzfristige Verträge handelt. Die USCIS kümmert sich auch darum, dass Adoptions -
und Flüchtlingsanträge bearbeitet werden können. Die Anträge im Bereich Asyl
werden genauso berücksichtigt.
USCIS-Standorte
Die USCIS befindet sich an den verschiedensten Standorten, in den USA. Die häufig
besuchtesten sind das California Service Center, das Nebraska Service Center, das
Potomac Service Center, das Texas Service Center und das Vermont Service Center.
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Einreichung aller Anträge über die Service-Center
beziehungsweise über das lokale Field Offices. Um eine erfolgreiche Einreichung zu
garantieren, wird das Antragsformular, der Standort und die bestimmte Kategorie
benötigt. Sollte der Antrag bei einer anderen Stelle beantragt werden, wird dieser
nicht bearbeitet. Die Field Offices sind in den Vereinigten Staaten mit dem
US-Konsulat eng verbunden, es befinden sich aber auch einige Büros im Ausland.
USCIS Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeit aller Anträge findet keine festen Vorschriften mehr. Der Zeitraum
bis zur Fertigstellung kann schwanken. Den Kunden und Kundinnen wird jedoch immer
eine durchschnittliche Fertigstellungsdauer angegeben. Eine starke Schwankung kann
durch die verschiedene Art des Antrages passieren.
I-129 Antrag
Man spricht bei den meisten Anträgen auch von einer bestimmten Petition. Um den Antrag
I-129 zu erhalten, werden dafür mehr Unterlagen benötigt, als bereits erwähnt. Beim
I-129 Antrag handelt es sich, um die Arbeitserlaubnis
in den USA. Dazu müssen alle Informationen des zukünftigen Arbeitgebers oder der
Arbeitgeberin angegeben werden. Dazu zählt die Unternehmensgruppe, aber auch die
Mitarbeiter der Firma. Grundsätzlich kann zusammenfassend gesagt werden, dass es
sich um ein Standart-Arbeitsvisum handelt.
Veränderungen und der Antrag I-797
Bevor der I-129 Antrag genehmigt werden kann, muss das Formular I-797 eingereicht und
bestätigt sein. Alle Änderungen, die sich nach der Bestätigung, der Anträge ergeben,
müssen dem USCIS mitgeteilt werden. Die Veränderungen müssen in einem Zusatzantrag
eingereicht werden. Besonders betrifft dies Änderungen, die die Wichtigkeit
beziehungsweise die Position im Unternehmen miteinschließt.
Doch bei allen ordnungsgemäßen Unterlagen die eingereicht worden sind, kann es passieren,
dass sich die USCIS nicht einigen kann, ob eine Ablehnung oder Bestätigung erfolgen
soll. Daher folgen meist einige Nachfragen, um die Entscheidung leichter werden zu
lassen. Zu den Nachfragen gehören auch zusätzliche Formulare und Unterlagen, wie
das L-1A oder das L-1B.
Um noch umfassender zu werden, müssen auch Organigramme des angehenden Unternehmens
eingereicht werden. Aber auch die Umsatzsteigerung und die Qualifizierung der
zukünftigen Mitarbeiter sind von hoher Wichtigkeit. Bestimmte Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen sollten auch Projekte für Kunden in den United States of Amerika
absolviert haben.
Off-Site Employee
Man spricht hierbei auch von dem sogenannten Off-Site Employee. Um einer weiteren
Ablehnung zuvor zu kommen, müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mindestens
drei Jahre kontinuierlich in den USA tätig gewesen sein.
Die Petition steht kurz davor abgelehnt zu werden, wenn Sie die Mitteilung Notice
of Intent to Deny erhalten.
Seit einer gewissen Zeit häuft sich die Ablehnung der Petitionen. Dies trifft
besonders auf die Anträge H-1B, L-1A und L-1B zu. Dies trifft auch auf die
Nachfragen zu, meist werden die Anträge im Anschluss sofort abgelehnt.
I-130 Antrag
Damit ein Familienmitglied einen Daueraufenthalt erhält, muss das
Formular I-130 eingereicht werden.
Vorbereitung
Um überhaupt eine Nachfrage zu vermeiden, müssen alle Dokumente genauestens
vorbereitet werden. Es sollten alle Dokumente in vollem Umfang abgegeben werden.
Der aktuelle Stand der Dokumente kann Online immer einsehbar sein.
Informationen über den Bearbeitungsstatus
Zunächst werden einige Schritte befolgt, die zum entscheidenden Ergebnis führen.
Zunächst müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Behörde in den USA
überhaupt mit der Bearbeitung beginnen kann. Danach erhalten Sie eine sogenannte
Receipt Number. Anschließend erfolgt die Prüfung auf fehlende Dokumente und
jedes Formular läuft durch einen Sicherheitscheck.
Auch eine Wahrheitsüberprüfung findet statt, um sicherzustellen, dass alle Angaben
der Wahrheit entsprechen. Nach all diesen Schritten wird eine Liste mit den
fehlenden Informationen erstellt und Ihnen wird der aktuelle Status mitgeteilt.
Hierbei fällt die Entscheidung, ob eine Bestätigung oder eine Ablehnung erfolgt.
Mittlerweile wurden zahlreiche Tools entwickelt, um den Status oder die Kosten vor
der Einreichung prüfen zu können. Die Kosten werden hierbei auf das genaueste
vorausgesagt! Der finanzielle Bereich bezieht sich auf jedes einzelne Formular.
Diese Kalkulatoren liegen im dem Zweck, dass Formulare mit falschen Kosten wegfallen.
Gebühren
Grundsätzlich liegt der Betrag für ein Einwanderungsvisum bei 220 Dollar. Diese Summe
muss bereits vor der Ankunft in den USA bezahlt werden. Dieser Betrag wird seit dem
1. Februar 2013 vorgeschrieben.
Diese Gebühr entfällt für Menschen mit einem Adoptionsverfahren.
Wie bereits erwähnt muss vor der Einreichung ein Termin in einem Konsulat getätigt
werden. Dabei muss sich Online genauestens über die Sicherheitsmaßnahmen informiert
werden, da bestimmte Gegenstände nicht mitgebracht werden dürfen. Sie sollten sich
auch über die Dokumente informieren, die zum Ersttermin vorgelegt werden müssen.
Die Receipt Number wird nur einmal ausgehändigt und sie erhält drei Buchstaben. Dazu
können EAC, SRC, IOE, MSC, LIN und NBC zählen. Zusätzlich können noch zehn Ziffern
erfolgen. Diese Nummer hat den Zweck, um alle Dokument den richtigen Anträgen zuweisen
zu können und den aktuellen Status jeder Zeit abrufen zu können. Auch die einzelnen
Bearbeitungsschritte können durch die Receipt Number gelesen werden.
Gesundheitsvoraussetzungen
Bei dem gesamten Prozess darf auch die medizinische Vorsorge nicht vergessen werden!
Die meisten Antragssteller und Antragsstellerinnen müssen sich eine Untersuchung
vollzielen lassen. Diese kann bei einem
Facharzt oder einer Fachärztin
aus der Botschaft passieren. Die US-Botschaft gibt jede Menge Auskunft darüber welche
Ärzte und Ärztinnen zu welchen Termin zur Verfügung stehen. Es sollte kein Termin vor
der Angabe der Botschaft stattfinden.
Umsetzung
Bevor eine Petition eingereicht wird, sollten im Vorhinein alle aktuellen Bedingungen
geprüft werden. Zu beachten gelten auch die verschiedenen Adressen, an die sämtliche
Verträge geschickt werden können. Auch eine passende Versandart sollte ausgewählt
werden. Dazu können USPS oder FedEx zählen. Es kann sich bei der Einreichung, um
ein sogenanntes Premium Processing- Verfahren handeln. Eine Ablehnung aller Dokumente
kann bei dem kleinsten Versandfehler passieren. Mittlerweile übernehmen bei einem
Premium Prozess, auch die Konsulate diese Schritte.
Die Kosten liegen hierbei bei einer Höhe von 2.500 US-Dollar. Man spricht auch von
einer sogenannten USCIS-Gebühr. Dadurch wird der Antrag innerhalb von 15 Tagen
bearbeitet und sicher eingereicht. Die Premium Variante kann bei einem H-Visa, einem
L-Visum und dem I-129 Formular angewendet werden. Durch diese Möglichkeit wird jedoch
noch keine Bestätigung vorausgesetzt. Innerhalb dieser 15 Tagen können immer wieder
Nachfragen auftauchen.
Nicht nur die Einwanderungsbehörde bezeichnet sich als USCIS, sondern auch die
verschiedenen Visen. Wie bereits erwähnt, wird sich auch um die Arbeitserlaubnis
gekümmert. Zusätzlich werden noch L-Blanket Visen ausgestellt. Grundsätzlich
unterscheidet sich dieses nicht groß von einem normalen Arbeitsvisum. Es gibt hier
die Bedingung, dass ein Transfer aus dem Ausland innerhalb des Unternehmens stattfinden
muss. Bei einem L-1 Visum gilt die Arbeitserlaubnis nur
für einen bestimmten Zeitraum.
Zahlungen
Wie bereits erwähnt, müssen einige Gebühren entrichtet werden, diese können auf
verschiedenste Arten beglichen werden.
Änderung bei der U.S. Behörde im Office
In naher Zukunft wird sich das persönliche Treffen in der Behörde ändern. Die
Veränderungen stehen allerdings noch in der Planung und wurden noch nicht umgesetzt.
Die allgemeine Voraussetzung besagt, dass eine Petition zuvor bestätigt werden muss,
bevor ein endgültiges Visum beantragt werden kann.
Sollte es sich wieder um ein Arbeitsvisum handeln, darf die Petition nicht von der
beantragenden Person selbst eingereicht werden. Dies muss vom zukünftigen Arbeitgeber
oder der Arbeitgeberin passieren.
Man spricht hier auch im Englischen von einem Member of the U.S. Ist die Petition
selbst bestätigt worden, darf nun der Visumsantrag eingereicht werden. Dabei kann es
sich auch um ein Nichteinwanderungsvisum handeln oder um ein normales Einwanderungsvisum.
Im besonderen ist die Außenstelle im United Kingdom beziehungsweise in London, für die
Einwanderungsanträge zuständig. Genauso befindet sich auch in Mexico City ein Field Offices.