Visum für firmeninterne Mitarbeiter

Was ist ein L1 Visum?

Das L1 Visum steht speziell für firmeninterne Mitarbeiter ein und ist berufsbezogen. Es ermöglicht den Transfer von Mitarbeitern und umfasst bestimmte Tätigkeiten im Ausland. Hat ein Unternehmen in den USA und Deutschland einen Standort, so kann das Arbeiten im Ausland realisiert werden. Zudem eignet sich das Visum zum Beispiel für Projektarbeiten in den USA.

Wer muss ein L1 Visum vorweisen?

Firmeninterne Mitarbeiter, die in den USA arbeiten möchten, benötigen ein L1 Visum. Antragsteller ist das in den USA ansässige Unternehmen. Das Visum ist an das Unternehmen gebunden und dient für deren internen, beruflichen Zweck. Es sind spezifische Nachweise bezüglich dem beruflichen Reisezweck erforderlich.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Vorausgesetzt ist, dass das Unternehmen in den USA bereits seit mindestens einem Jahr tätig ist. Ebenso ist dieses Visum dann passend, wenn sich der entsprechende Mitarbeiter bereits seit mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis mit dem ausländischen Standort befindet. Das Arbeitsverhältnis muss jedoch nicht im letzten Jahr, sondern innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben. Dabei ist es nicht relevant, um welche Art von Unternehmen es sich handelt.

Hinweis: Bei Neugründungen von US-Unternehmen, die weniger als ein Jahr bestehen, gibt es ebenso Möglichkeit. Dafür kommt in der Regel das L1 New Office Visum in Betracht.

Wo kann ich das L1 Visum beantragen?

Bei diesem Visumantrag ist es Bedingung, eine sogenannte Petition bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS einzureichen. Erst wenn der erste Schritt bewilligt wurde, kommt es zur eigentlichen Antragstellung. Daraufhin ist das L1 Visum beim zuständigen US Konsulat im Inland zu beantragen. Die Standorte befinden sich zum Beispiel in Frankfurt, München und Berlin.

Zu welchem Zeitpunkt muss das L1 Visum beantragt werden?

Der Visumantrag ist im Vergleich zu anderen Visakategorien relativ zeitintensiv. Daher sind mehrere Monate Zeit erforderlich. Schließlich ist es keine Seltenheit, dass die Bearbeitung rund drei Monate und mehr in Anspruch nimmt.

Tipp: Bei dem L1 Visum kann die Bearbeitungszeit durchaus verkürzt werden. Dieses Verfahren nennt sich Premium Procressing und kostet einen entsprechenden Aufpreis.

Was kostet das L1 Visum?

Die Kosten sind prinzipiell nicht ausschließlich vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu tragen. Daher bleibt es nicht aus, dass Arbeitnehmer eine Visumgebühr von $ 190 zu entrichten zu haben. Hinzu kommt die I-129 Standard Fee sowie die Fraud Prevention and Detection Fee, die vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Welche Unterlagen sind für den L1 Visumantrag erforderlich?

Bereits die Petition der US Einwanderungsbehörde umfasst einige wesentliche Dokumente. Die Petition beinhaltet das I-129 Formular sowie das L Classification Supplement. Hinzu kommen Formalitäten, die Angaben zum Mitarbeiter und Fragen zum des Arbeitsverhältnis enthalten. Des Weiteren sind allgemeine Unterlagen zum US-Unternehmen wichtig.

Dieser Zwischenschritt für den L1 Visumantrag ist unumgänglich. Die bewilligte Kopie (Petition) ist für die Antragstellung beim jeweiligen Konsulat vorzulegen.

Für den Interviewtermin sind folgende Unterlagen wichtig:

Welche Unterlagen sind vom Ehepartner erforderlich?

Es ist möglich, vom Ehepartner (und Kinder) begleitet zu werden. Allerdings sind dafür weitere Unterlagen für die Beantragung erforderlich. Angehörige reisen mit einem abgeleiteten L2 Visum, welches ebenso beantragt werden muss. Dies ist allerdings nur für verheiratete Paare zu bekommen. Schließlich muss die Heiratsurkunde als Nachweis dienen. Reisen Kinder mit, so ist die Geburtsurkunde relevant.

Tipp: Auf Antrag kann der Ehepartner eine Arbeitserlaubnis in den USA bekommen. Der Antrag wird bei der US- Einwanderungsbehörde in den Vereinigten Staaten von Amerika gestellt.

Welche Fragen werden beim L1 Visumantrag gestellt?

Zunächst sind Angaben zur Tätigkeit im Unternehmen wichtig. Ebenso kommen persönliche Fragen hinzu, für die das DS-160 Formular vollständig auszufüllen ist. Es enthält zum Beispiel Angaben zum aktuellen Wohnort und zum Familienstand.

Der L1 Visumantrag umfasst nicht nur spezifische Fragen zur Tätigkeit in den USA und zum Arbeitsverhältnis, sondern auch persönliche Angaben. Nur bei kompletten Unterlagen und entsprechenden Qualifikationen kann das L1 Visum genehmigt werden.

Wie erfahre ich, ob der L1 Visumantrag genehmigt wurde?

Grundsätzlich erfahren Antragsteller bereits beim Interviewtermin, ob mit einer Genehmigung oder Ablehnung des Antrags zu rechnen ist. Ebenso verhält es sich auch beim L1 Visum. Bei einer Genehmigung wird das Visum im aktuellen Reisepass eingeklebt. Der Reisepass inklusive Visum wird dem Mitarbeiter auf postalischem Weg zugesandt.

Wie lange ist ein L1 Visum gültig?

Das L1 Visum besitzt eine relativ lange Gültigkeit. Es wird in der Regel für bis zu drei Jahre genehmigt. Des Weiteren kann die Gültigkeit auf bis zu sieben Jahre verlängert werden. Dieses hängt jedoch unmittelbar mit dem jeweiligen L1 Visum zusammen. So ist ein L1B Visum nur maximal 5 Jahre gültig. Wohingegen Reisende mit L1A Visum die maximale Gültigkeit von sieben Jahren ausschöpfen können.

Hinweis: Sollte es sich um ein New Office Visum handeln, so ist dieses nur maximal ein Jahr gültig.

Welche Kriterien schließen die Genehmigung aus?

Sind etwaige Angaben zur Tätigkeit im US Unternehmen nicht für ein L1 Visum passend, so wird der Antrag abgelehnt. Eine Art Spielraum gibt es nicht. Eventuell kann daraufhin eine andere Visakategorie passend sein. Wie häufig ebenso der Fall, zählen ansteckende Krankheiten oder Vorstrafen zu den klassischen Ausschlusskriterien.

Garantiert ein L1 Visum die Einreise?

Eine Garantie für die Einreise in die USA gibt es prinzipiell nicht. Es ist lediglich davon auszugehen, dass mit einem genehmigten Visum die Einreise reibungslos verlaufen wird. Letztendlich entscheiden jedoch US-Grenzbeamte an den Flughäfen, ob die erforderlichen Unterlagen ausreichen. Daher ist es immer wichtig, alle Unterlagen in Papierform als Nachweise mitzuführen.

Welche weiteren Anforderungen gibt es?

Bestimmte Anforderungen stehen unmittelbar mit dem L1 Visumantrag in Verbindung. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Versetzung eines Mitarbeiters erfolgen soll. Zudem müssen bestimmte Qualifikationen bestehen, um die Versetzung in die USA zu begründen. Dabei kann es sich um eine leitende Position oder um besondere Fachkenntnisse handeln. Des Weiteren ist es nicht unwesentlich, dass es sich bei der Anstellung in den USA um eine Vollzeitbeschäftigung handelt. Grundsätzlich reicht eine Anstellung in Teilzeit nicht aus, um ein L1 Visum genehmigt zu bekommen.

Was muss bei einem L1 Visumantrag noch beachtet werden?

Das L1 Visum ist nicht für Unternehmer geeignet, deren Betrieb im Inland stillgelegt ist. Die Geschäftsfähigkeit muss trotz Aufenthalt eines Mitarbeiters in den USA fortgeführt werden. Daher ist diese Visakategorie für Einzelunternehmer in der Regel nicht geeignet.