Wer kann kein ESTA nutzen?
Nicht zugelassene Personengruppen und Länder
In den ESTA Bestimmungen ist festgelegt, welche Personengruppen ausgeschlossen sind und daher ein Visum stellen müssen. Für sie reicht es nicht, einfach nur den ESTA Antrag online auszufüllen. Diese Personengruppe muss für die Einreise in die USA ein Visum bei einem US Konsulat beantragen.
Darunter fallen u.a.:
Staatsangehörige von Visa Waiver Program (VWP) Ländern, die am 1. März 2011 oder später in den Iran, Irak, Jemen, Sudan, Somalia oder Syrien gereist sind, ist automatisch vom ESTA-Programm ausgeschlossen. In diesem Fall muss ein Visum beantragen, um in die USA einreisen zu können. Ausgenommen sind Reisen zu militärischen oder diplomatischen Zwecken im Auftrag eines VWP - Landes.
Staatsangehörige mit einer Doppel-Staatsangehörigkeit von einem VWP Land und gleichzeitig der iranischen, irakischen, syrischen oder sudanesischen Regierung. Hiervon nicht betroffen sind derzeit Doppelstaatsbürger aus dem Jemen, Somalia und Libyen.
Möchte diese Personengruppe einreisen, dann gilt das normale Einreiseverfahren mit eine Visum von dem zuständigen US Konsulat oder der zuständigen US-Botschaft. Die Anträge können beschleunigt werden, wenn die Reise aus humanitären, gesundheitlichen oder dringenden geschäftlichen Gründen erforderlich ist.
Ausnahmeregelungen für ESTA
Reisende, die bereits im Besitz einer ESTA Genehmigung waren und zu der oben genannten Personengruppe zählen, verlieren ab dem 21. Januar 2016 ihre ESTA Genehmigung. Von diesen Vorgaben kann das Amt für Innere Sicherheit Ausnahmen machen.
Der folgende Personenkreis kann auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen:
Personen aus regionalen oder internationalen Organisationen oder Verwaltungseinheiten,die im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben in den Iran, Sudan, Irak, Somalia, Libyen oder nach Syrien gereist sind.
Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bei einer humanitärenNichtregierungsorganisation in die oben genannten Länder gereist sind.
Geschäftsreisende, die nach Abschluss des Joint Comprehensive Plan of Action vom14.07.2015 in den Iran gereist sind oder aus anderen rechtmäßigen geschäftlichen Gründen.
Journalisten, die die oben genannten Länder zum Zwecke einer Berichterstattung bereist haben.
Ob eine ESTA Ausnahmegenehmigung erstellt wird, wird von Fall zu Fall von dem zuständigenSachbearbeiter entschieden. Wer nicht berechtigt ist das VWP zu nutzen, kann beim zuständigen US Konsulat oder der US-Botschaft ein Nichteinwanderungsvisum für die Vereinigten Staaten beantragen. Hierfür muss ein Termin vereinbart werden und das Visum wird in dem Reisepass eingefügt.
Zusätzlich sind noch folgende Personengruppen nicht zugelassen:
Personen, die bereits einmal aus den Vereinigten Staaten ausgewiesenworden sind oder denen bereits einmal die Einreise verweigert wurde, zum Beispiel an der Grenze.
Personen, die sich zum Beispiel illegal in den USA aufgehalten habenund somit gegen die Einreisebestimmungen verstoßen haben.
Personen, die vorbestraft sind, verurteilt worden sind oder bereits einmal verhaftet worden sind.