Teilnahme Luxemburgs am Visa Waiver Program
Das Visa Waiver Program stellt bestimmte Regeln voraus, die
eingehalten werden müssen. Die Reisedauer darf einen Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreiten.
Wird mit Kindern gereist, müssen auch diese einen eigenen ESTA-Antrag besitzen. Dabei spielt
das Alter der Kinder keine Rolle.
Im Jahr 2009 wurde das ESTA eingeführt. Es ist klar zu sagen, dass es sich bei einem ESTA,
um kein Visum handelt.
Das ESTA kann im Internet einfach und schnell beantragt werden. Dabei werden keine Kosten abgebucht
und innerhalb von drei Tagen, kann bereits ein Ergebnis vorliegen. Der Antrag selbst, muss nicht
von der reisenden Person selbst beantragt werden. Dazu können Verwandte und Bekannte
hinzugezogen werden.
Manche Reisebüros bieten diesen Schritt auch an. Insgesamt beschränkt sich der Aufwand, auf fünf
Minuten. Besitzt man die luxemburgische Staatsbürgerschaft, kann der ESTA-Antrag in der passenden
Sprache ausgewählt werden. Insgesamt können beim Antrag, mehr als 24 Sprachen ausgewählt werden.
Das ESTA für Luxemburger beantragen
Die einzige Voraussetzung besteht allerdings darin, dass die Antworten in Englisch verfasst werden
müssen, wenn man den Antrag über die offizielle Seite einreicht. Auf unserer Seite hingegen kann
der Antrag auch auf Deutsch abgeschlossen werden. Als weiteren Schritt sind Name, Reiseziel und
Adresse anzugeben. Dabei beinhaltet der ESTA-Antrag alle Fragen, die man früher im Formular I-94
zur Einreise finden konnte. Ein besonders hoher Anteil, betrifft die Sicherheitsfragen, um gefährliche
Personen aus den USA zu halten.
Ist der Antrag eingereicht worden, erhält die reisende Person eine sogenannte ESTA-Nummer. Diese
dient für spätere Nachfragen und zur Kontrolle des ESTA-Status. Innerhalb von zwei Minuten, wird der
aktuelle Stand des ESTA-Antrages mitgeteilt. Dies bedeutet, dass der reisenden Person mitgeteilt wird,
dass die Genehmigung im Gange ist.
Allerdings kann auch sofort eine Verweigerung erfolgen. Ist ESTA abgelehnt worden, bleibt noch die
Option des US-Visums. Jedoch werden nur sehr wenige Anträge abgelehnt. Sobald die Bestätigung
eingetroffen ist, besitzt das ESTA eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Sollte die reisende Person während diesem Zeitraum einen neuen Reisepass beantragen müssen, ist das
ESTA nicht mehr gültig.
Benötigte Informationen für luxemburgische Staatsbürger
Auch nach einer Bestätigung des ESTAS, können luxemburgische Staatsbürger noch aufgehalten werden.
Die endgültige Entscheidung, liegt bei der Grenzkontrolle in den USA.
Es werden bestimmte Dokumente und Informationen, für ein ESTA gebraucht. Dazu gehören unter anderem
die Personalausweisnummer bzw. die Reisepassnummer. Der Reisepass muss elektronisch sein, um eine
Gültigkeit zu haben.
Am Abschluss eines ESTA-Antrages wird eine Kreditkarten-Information verlangt, ohne diese kann der
Antrag nicht abgeschlossen werden. Auch Kontaktdaten von Familienmitgliedern, sind von großer
Wichtigkeit.
Dazu zählen Informationen wie die Adresse und die Namen. Die gleichen Angaben gelten auch für den
Arbeitgeber. Sollte während des Aufenthalts in den USA etwas passieren, muss im Vorhinein ein
Notfallkontakt angegeben werden. Wo man sich in den USA aufhält, muss mit der Unterkunftsadresse
bekannt gegeben werden.
Weshalb benötigt man ein ESTA?
Grundsätzlich wurde das ESTA in Luxemburg eingeführt, um die Sicherheit zu erhöhen. Insgesamt ist
es in 35 Staaten möglich, mit dem ESTA in die USA einzureisen. Dabei ersetzt das ESTA, das
Visum vollkommen.
Die sogenannte Homeland Security, kontrolliert alle einreisenden Personen in den USA. Das ESTA ist
keine Pflicht und es kann auch ein normales Visum beantragt werden. Allerdings ist dieses aufwendiger
und benötigt mehr Zeit.
Besondere Regelungen für Luxemburg
Allerdings gibt es für Luxemburger besondere Regelungen. Wurden in der letzten Zeit, muslimische
Länder besucht, darf nicht in die USA eingereist werden. Man nennt diese Länder auch den „Muslim Ban“.
Sollte jedoch eine doppelte Staatsbürgerschaft mit einem Immigrationsvisum vorliegen, ist die Einreise
in die USA erlaubt. Die Einreise wurde in den letzten Jahren strenger. Besonders nach den
terroristischen Angriffen in Frankreich, passte die USA, die Einreise an.
Syrien darf infolge des Krieges, nicht besucht worden sein. Dazu gehören auch die sogenannten Foreign
Fighters. War man zuvor im Iran, gilt die gleiche Regelung. Besonders häufig wird aus geschäftlichen
Gründen, zwischen Luxemburg und dem Iran hin und her gereist.
Die Aufenthaltsdauer in den USA
Reist man mit dem ESTA in die USA, darf die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht überschritten werden.
Es darf sowohl aus geschäftlichen Gründen, als auch aus Freizeitgründen, gereist werden.
Besteht der Hintergrund der Reise, aus einem geschäftlichen Zweck, müssen bestimmte Bedingungen
eingehalten werden. Es darf keine neue Arbeitsstelle angenommen werden. Jedoch darf sich mit
Geschäftspartnern getroffen werden. Genauso darf an Konferenzen und Seminaren teilgenommen werden.
Das ESTA als Freizeitreise
Reist man aus Freizeitgründen, kann man Verwandte besuchen. Auch eine medizinische Untersuchung kann
im Rahmen dieser Reise geschehen. Jede Art von gemeinnütziger Arbeit ist erlaubt. Dazu zählen auch
öffentliche Veranstaltungen, wie Sportkurse oder Musikklassen. Es darf niemals dabei Geld verdient
werden.
Für die Reise selbst, muss immer ein Hin- und Rückflugticket bestehen. Besitzt man das Ticket nur
als Online-Version, muss davon immer eine Kopie vorgelegt werden.
Einreise per Landweg in die Vereinigten Staaten
Wird auf dem Landweg eingereist, fallen das Vorlegen des Hin- und Rücktickets weg. Ansonsten
unterscheiden sich die Einreisebestimmungen nicht.
Für die Einreise ist es Pflicht, dass die einreisende Person über genügend finanzielle Sicherheit
verfügen kann. Dabei soll sichergestellt werden, dass während des Aufenthalts keine finanziellen
Probleme auftreten.
Das Schengenabkommen
Da es sich bei Luxemburg, um einen Schengenraum handelt, muss auch dies beachtet werden. Aufgrund
des Schengenabkommens, werden die Binnengrenzen, Schritt für Schritt verringert. Dadurch bilden
sich Außengrenzen, die zusammenhängen. Insgesamt darf sich 90 Tage im Schengenraum aufgehalten werden.
Dabei gilt ein gesamter Zeitraum von 180 Tagen.
Ab dem ersten Tag im Schengenraum, gilt die Aufenthaltsdauer. Dies betrifft vor allem ein Visum,
sollte das ESTA abgelehnt worden sein. Es gilt somit ein gemeinsames Visum, für den gesamten
Schengenraum. Dadurch sind die Kontrolle und die Einreise einfacher.
Fehlende Informationen
Luxemburger können im Einreisezeitraum von 180 Tagen, verschieden oft einreisen. Häufig werden die
einreisenden Personen, von der Grenzpolizei beziehungsweise der Polizei im Land, kontrolliert.
Viele Formalitäten entfallen jedoch durch das Schengenabkommen. Jeder Reisepass benötigt einen
Aus- und Einreisestempel. Sollte dieser vergessen worden sein, können die Beamten, diesen fehlenden
Eintrag noch hinzufügen.
Wenn keine Bestätigungen mitgebracht werden, kann die Behörde nur davon ausgehen, dass die
befristete Aufenthaltsdauer abgelaufen ist. In Zukunft kann dies zu einem Einreiseverbot führen.
Bringt man den Reisestempel nachträglich, kann sich die Einreisedauer stark verzögern. Dies sollte
umbedingt beachtet werden.
Gründe des Einreiseverbotes
Die Staatsangehörigen aus Luxemburg, können nur nicht einreisen, wenn zuvor bestimmte Länder
besucht worden sind, sondern auch aus anderen Gründen. Es dürfen in die USA keine luxemburgischen
Staatsbürger mit Vorstrafen einreisen. Selbst wenn einreisende Person nicht festgenommen worden ist,
eine Einreise ist nicht möglich.
Auch Personen mit Krankheiten, die ansteckend sein könnten, sind ausgeschlossen. Sollte die
reisende Person bereits aus den USA ausgeschlossen worden sein, ist eine Wiedereinreise nicht
möglich. Möchte man in den USA länger bleiben, ist nur das normale US-Visum möglich. Sollte versucht
werden, ohne eine Einreisebestätigung einzureisen, ist eine Einreise nicht mehr möglich.
Sind nur kleine Delikte, wie ein vergessener Strafzettel oder ein Haftbefehl, passiert, darf mit dem
ESTA eingereist werden. Dabei müssen allerdings alle anderen Bedingungen erfüllt sein. Wurde man in
den USA verhaftet, kann dies zu schweren Problemen führen. Ein Haftbefehl aus den USA, kann eine
Wiedereinreise verhindern.
Anforderungen des Reisepasses
Bei der Einreise mit dem ESTA, muss auch der Reisepass einige Anforderungen erfüllen. Der Reisepass
muss einen kleinen Chip enthalten, der alle wichtigen Informationen der reisenden Person enthalten.
Dies nennt man auch ePass und alle Pässe enthalten dementsprechend auch ein digitales Lichtbild.
Der ePass wird erst seit Oktober 2005 ausgestellt. Es ist verboten, dass das Foto in den Pass
geheftet wird. Es gilt die Regelung, dass der Reisepass elektronisch sein muss. Es bedeutet, dass
ein Teil des Passes aus einem maschinenlesbaren Teil besteht.
Das Formular gilt nicht nur für eine Reise, sondern für mehrere. Die reisende Person kann durch die
Online-Seite immer kontrollieren, ob neue ESTA-Anträge bestätigt wurden. Sollten Änderungen, der
Adresse oder der sonstigen Daten anfallen, muss der ESTA-Antrag auch neu bestätigt werden. Ansonsten
ist das ESTA unkompliziert und einfach zu beantragen.