I-Visum: Der Weg zum Journalistenvisum für die USA

Bei einem Journalistenvisum (I-Visum) handelt es sich um ein Nicht-Einwanderungsvisum für Medienschaffende. Dadurch können anerkannte Journalisten für einen bestimmten Zeitraum in den Vereinigten Staaten tätig sein. Vorausgesetzt ist eine journalistische Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder auf selbstständiger Basis.

Wer kann ein Journalistenvisum beantragen?

Das Journalistenvisum umfasst zwar einen großen Tätigkeitsbereich, ist allerdings strikt an diesen gebunden. Alle Personen, die in den USA journalistisch tätig sein möchten, können einen I-Visumantrag stellen. Die Genehmigung der Visa setzt eine publizierende Tätigkeit voraus, die der Verbreitung/Veröffentlichung von News aus den USA dient. Redakteure, Fernseh- und Radioreporter sowie Berichterstatter von Zeitungsverlagen, Funk und Fernsehen gehen in der Regel einer journalistischen Tätigkeit nach. Ebenso kommen auch Fernsehteams und Kameraleute in Frage, die einen Auftrag im Medienbereich in den USA nachweisen können.


Junge Journalistin mit I-Visum führt trendiges Interview mit stylisherFrau für Content-Erstellung

Können auch Freelancer ein Journalistenvisum bekommen?

Ja, beim Journalistenvisum ist grundsätzlich nur der Tätigkeitsbereich ausschlaggebend. Daher können auch Freelancer mit journalistischem Reisezweck ein I-Visum beantragen. Vorausgesetzt ist jedoch, dass sich das Zentralbüro des Antragstellers nicht innerhalb der Vereinigten Staaten befindet. Zudem muss die konkrete Auftragsvergabe angegeben werden.

Wer kann kein Journalistenvisum beantragen?

Das Journalistenvisum wird nur für den jeweiligen Zweck ausgestellt. Bühnenbildner, Visagisten oder Lektoren bekommen kein I-Visum. Ferner zählen kommerzielle Tätigkeiten und Werbeprojekte nicht zu den Aufgaben, die einer journalistischen Tätigkeit gleichzusetzen sind. Es ist daher vorab wichtig, das richtige Visum ausfindig zu machen. Gegebenenfalls ist ein P-Visum oder H1B-Visum passend.

Wie wird ein Journalsitenvisum beantragt?

Zunächst ist es wichtig, das Formular DS-160 online auszufüllen. Dabei ist auf die Vollständigkeit der Angaben zu achten. Gehen Sie die Formalitäten Punkt für Punkt durch. Schließlich besteht ein Visumantrag aus sorgfältig abgearbeiteten Fragen. Ebenso ist bereits online zu prüfen, wann ein Termin beim Konsulat möglich ist. Wann ein Termin frei ist, kommt besonders auf das Antragsaufkommen an. Die Wartezeit kann je nach Saison abweichend sein.

Bereiten Sie den Interviewtermin gründlich vor. Folgende Unterlagen sind für das persönlicheGespräch beim US-Konsulat wichtig:

Wo kann ich den Visumantrag stellen?

Das Journalistenvisum können Sie in einem der US-Konsulate in Frankfurt am Main, Berlin oder München stellen. Andererseits gelten die Konsulate des Landes, in dem sich Ihr derzeitiger, gemeldeter Wohnsitz befindet.

Welche Fragen müssen beim Visumantrag beantwortet werden?

Besonders wichtig ist ein international gültiger Presseausweis. Hinzu kommen weitere Nachweise, welche die anerkannte Qualifikation und Berufserfahrung im journalistischen Bereich nachweisen. Handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis, so müssen Sie nachweisen, dass die Bezahlung vom Arbeitgeber ebenso während des Auslandseinsatzes besteht.

Wann sollte das Journalistenvisum beantragt werden?

Der Visumantrag sollte vier bis sechs Wochen vor Einreise in die USA gestellt werden. Es hängt zudem ganz davon ab, wann ein Termin beim zuständigen US-Konsulat frei ist. Ihren Reisepass inklusive Visum bekommen Sie nach rund einer Woche auf postalischem Weg zugesandt (nach dem Interviewtermin).


Frau beantragt Journalistenvisum (I-Visum) bei der US-Einwanderungsbehörde

Wie viel kostet ein Journalistenvisum?

Das Visum für Journalisten kostet rund $ 160. Diese Kosten umfassen nur die Visagebühr. Hinzu kommen durchaus noch weitere Antragsgebühren (für einen neuen Reisepass) und individuelle Kosten bezüglich dem gesamten Visumantrag (neue Passfotos etc.).

Hinweis: Für manche Staatsangehörigkeiten gilt die Zahlung der Reciprocity Fee.

Wie lange ist ein Journalistenvisum gültig?

Die Gültigkeit kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein. Manchmal werden Visa für Journalisten nur für ein paar Monate ausgestellt. Grundsätzlich kann ein Journalistenvisum jedoch bis zu fünf Jahren genehmigt werden. Sind allerdings alle Voraussetzungen erfüllt, so muss innerhalb der Gültigkeit kein neues Visum beantragt werden.

Hinweis: Möchten Sie mit einem bereits gültigen Visum erneut in die USA einreisen, sollten Sie unbedingt entsprechende Nachweise mitführen (Begleitschreiben, Angaben zur journalistischen Tätigkeit).

Was bedeutet "Duration of Status" im Reisepass?

Das Visum gibt lediglich die vorläufige Aufenthaltserlaubnis für die Vereinigten Staaten vor. Schlussendlich entscheiden CBP-Beamte direkt vor der Einreise, wie lange Sie sich in den USA aufhalten dürfen. Wann Sie daher aus den Vereinigten Staaten ausreisen müssen, wird anhand eines Stempels festgelegt. Duration of Status (D/S) im Reisepass gibt somit Ihren konkreten Ausreisezeitpunkt bekannt. Ferner können Sie Ihren Status auch online abrufen (Formular I-94).

Das Journalistenvisum I und der I Visumsantrag

Das Visum der Kategorie I ist in den USA auch als Foreign News Media bekannt. Der Name ist Programm: Das I Visum ist also für Medien und deren Vertreter, die temporär eine Berichterstattung aus den USA vornehmen möchten.

Nach dem US-Einwanderungsgesetz müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sich für ein Journalistenvisum zu qualifizieren. So müssen sie beispielsweise ihre Qualifikation für ein Journalistenvisum nachweisen, indem sie frühere Zeugnisse und eine aktuelle Arbeitslizenz des Landes vorlegen, in dem sie als Journalist arbeiten.

Das Besondere bzw. Voraussetzungen für das I Visum

Um die von der US-Regierung vorgegebenen Parameter zu erfüllen, muss ein Journalist von seinem Medienunternehmen akkreditiert sein und eine Absichtserklärung einer ausländischen Nachrichtenagentur mit sich führen, in der die Rolle des Bewerbers, sein Beschäftigungsstatus und seine Berichterstattungsbereiche erläutert werden.

Zuerst müssen Sie immer wissen, ob Sie generell für ein I Visum für Journalisten und Medienvertreter berechtigt sind. Ein I-Visum ist für ausländische Journalisten oder Mitarbeiter ausländischer Medienunternehmen gedacht, die in die USA kommen, um Nachrichten zu sammeln oder Experten zu bestimmten Themen zu befragen. Dieses Visum ist für Mitarbeiter gedacht, die in die USA kommen wollen, um Experten zu interviewen, um Informationen für eine Geschichte, eine Dokumentation, einen Film usw. zu erhalten.

Zudem müssen Sie über Ihre Anstellung einen Nachweis haben. Vor der Einreise in die USA muss der Antragsteller z.B. einen Arbeitsvertrag vorlegen. Andernfalls kann der Antrag für das I Visum nicht abgeschlossen werden.

Außerdem müssen Antragsteller für ein US-Visum einen ständigen Wohnsitz außerhalb der USA haben und beabsichtigen, nur für einen vorübergehenden Aufenthalt in die Vereinigten Staaten zu reisen. Die Antragsteller müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Aufenthalt in den USA zu finanzieren.

Alle Antragsteller müssen für die Dauer ihres Aufenthalts in den USA außerhalb der Vereinigten Staaten beschäftigt bleiben und nach ihrem Aufenthalt an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Auf diese Weise ist die Zugehörigkeit eines Antragstellers zu seinem ausländischen Medienunternehmen ein wesentlicher Bestandteil des Visumantrags.

Das I Visum ist nicht für Personen, die sich z.B. an Werbeprojekten direkt beteiligen. Für solche Personen muss ein entsprechendes Arbeitsvisum der Kategorie O, P oder H beantragt werden, das auch eine Arbeitserlaubnis des U.S. Citizenship and Immigration Services einschließt.


Journalisten mit I-Visum interviewen Geschäftsmann auf Konferenz

Gastredner sind keine Journalisten - Das B Visum

Gastredner erhalten keine Visa der Kategorie I. Ein Faktor ist der, dass Gastredner in der Regel von Unternehmen in den USA vergütet werden und sich somit nicht für das I Visum qualifizieren können. Daher müssen Gastredner sich um ein B Visum für geschäftliche Zwecke kümmern.

I Visumantrag - Nur für Personen außerhalb der USA

Nach dem US-Einwanderungsgesetz ist ein Journalistenvisum für "Vertreter ausländischer Medien" vorgesehen, deren Tätigkeiten für die Funktion der ausländischen Medien wesentlich sind, z. B. Reporter, Filmteams, Redakteure und Personen mit ähnlichen Berufen, die aus dienstlichen Gründen in die Vereinigten Staaten reisen.

Um sich für diese Art von Visum zu qualifizieren, muss ein Antragsteller bestimmte Tätigkeiten für eine Medienorganisation mit Sitz im Ausland ausüben. Weitere Personen, die an I Visum für die USA beantragen können, sind u.a.:

Medienschaffende, die im vorangegangenen oder laufenden Kalenderjahr mindestens die Hälfte ihrer gesamten Jahreseinkünfte von einem ausländischen Auftraggeber bezogen haben, können ein I Visum beantragen.

Journalisten arbeiten für Zeitungen, Nachrichtenmagazine, Radio- und Fernsehsender. Der typische Vertrag umfasst die Beteiligung am gesamten redaktionellen Prozess, von der Unterstützung bei der Auswahl und Zuteilung von Geschichten bis hin zum Schreiben der endgültigen Entwürfe von Artikeln.

Dieser umfasst in der Regel auch einige administrative Aufgaben wie das Schreiben von Pressemitteilungen und die Arbeit an speziellen Projekten. Dies sind ebenfalls Personen außerhalb der USA, die ein I Visum stellen dürfen.

Das I Visum beantragen - So lange ist dieses Visum gültig

Journalistische Visa werden für eine Höchstdauer von fünf Jahren ausgestellt. Je nach Art des Projekts kann jedoch auch eine Befristung von beispielsweise einem Jahr erfolgen. Wenn Medienvertreter wiederholt aus beruflichen Gründen in die USA einreisen, müssen daher nicht immer wieder ein I-Visum beantragt werden.

Für ein B-2-Visum muss der Reisende dem Visumbeamten einen Anscheinsbeweis vorlegen, dass er oder sie in keiner Weise unzulässig für die USA ist. Jede frühere Einreise, die eine Absicht zur illegalen Einwanderung belegt, führt zu einem dauerhaften Verbot für den Antragsteller, ein B-2-Visum zu erhalten oder in die Vereinigten Staaten einzureisen, unabhängig von seinem aktuellen Status.

Das I Visum für Journalisten und Medienvertreter

Beachten Sie, dass Sie für das I Visum persönlich im US Konsulat vorstellig werden müssen. Dies kann unter Umständen die Bearbeitung stark verzögern. Vor allem während der Corona Pandemie kam es bei der Terminvergabe zu starken Verzögerungen.

Dennoch ist das I Visum eine sehr praktische Regelung um z.B. als Journalist nicht nur im Hauptbüro in Deutschland sondern auch aus den USA zu berichten. Dies gehört zu den zentralen Voraussetzungen, um die Verbreitung von gut recherchierten Nachrichten zu gewährleisten.